Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft (§ 31 und § 30 SGB VIII)
Kooperation mit der Familie zur gemeinsamen Lösungsfindung und (Um-)Gestaltung des familiären Miteinanders.
Das Angebot wird auf die Bedürfnisse und die gegebenen Möglichkeiten der jeweiligen Familie zugeschnitten. Durch den aufsuchenden Ansatz der Hilfe wird ein Prozess des Motivations- und
Vertrauensaufbaus auch bei geringem Hoffnungspotential begünstigt.
Das kontinuierliche Aufsuchen der Familie und das Angebot einer stabilen „umrahmenden“ Beziehung ist die Basis für Strukturen, die Veränderungen ermöglichen und die Familie Vertrauen und Hoffnung
erleben lassen.
Die Familie wird in ihrem Alltag begleitet und in ihren multiplen Kontexten bei der Bewältigung ihrer spezifischen Probleme unterstützt.
Alternative Lösungen zu bisherigen Verhaltensweisen werden durch anschauliche Beispiele verdeutlicht und regen somit zur Nachahmung an. Die Familie hat durch das Angebot der SpFh die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren, Struktur und Halt zu erfahren, sich neue Handlungsspielräume im Alltag zu erobern und neue Handlungsstrategien zu erproben.Hilfestellungen erfolgen z.B. bei:
Krisenintervention und Clearing
Das Angebot richtet sich an Alleinerziehende und Familien mit Kindern und Jugendlichen, welche sich in krisenhaften Situationen befinden und außer Stande sind, diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus eigener Kraft zu klären.
Dies können Familien sein
die in einer akuten Belastungs-/Umbruchsituation nach Lösungsmöglichkeiten suchen und einer Perspektivenklärung bedürfen und/oder
bei denen Unklarheit über mögliche Gefährdungsmomente der Kinder besteht.
Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
deren seelische Gesundheit für länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht oder abzuweichen droht und die aufgrund dessen nicht oder erwartbar nicht altersangemessen und umfänglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können und
die aufgrund der unter 1. genannten Umstände einer besonderen Betreuung und Förderung bedürfen um ihnen eine (verbesserte) Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen
Dies kann geschehen durch
Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen
Unterstützung bei der Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
Förderung der emotionalen, sozialen, seelischen, kognitiven Entwicklung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
Hauptziele der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung sind, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, sich in die Gemeinschaft zu integrieren und die Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen.
Die Intensive Sozialpädagogischen Einzelbetreuung beinhaltet somit
die Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive,
die Motivation und Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung,
die Stabilisierung der Persönlichkeit,
die Erweiterung der sozialen Kompetenz sowie die soziale und schulische/berufliche Integration.
Als individuelle Zusatzleistungen bieten wir Yoga und Gesundheitscoaching bei Ängsten, AD(H)S, Erschöpfungszuständen und Störungen des Sozialverhaltens.
Weiterführende Informationen: